Benutzungsordnung für den Internet-Zugang

Die Stadt- und Schulbücherei Gunzenhausen stellt ihren Nutzerinnen und Nutzern einen Zugang zu Internet-Recherchen sowie zu Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsprogrammen bereit, die entsprechend dem Bildungs- und Informationsauftrag der Bücherei genutzt werden können.

1. Zugangsberechtigung

Zugangsberechtigt sind Personen ab 6 Jahren, die im Besitz eines gültigen Büchereiausweises sind. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren benötigen zusätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten (pdf).

2. Nutzungsbedingungen

Die Nutzung ist begrenzt und wird vom Bibliothekspersonal geregelt. Vor Beginn ist an der Theke ein Ticket zu lösen.
Der Aufruf von jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden, rassistischen oder rechtswidrigen Seiten ist untersagt. Bei Beschädigung und Verstößen behält sich die Bücherei Schadensersatzansprüche, weitere juristische Schritte und eine Anzeige vor.

3. Urheberrecht

Beim Kopieren, Ausdrucken und Herunterladen von Texten, Bildern, Software etc. ist unbedingt das Urheberrecht zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für Referate u.ä. Schularbeiten.

4. Haftung

Die Bücherei ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und die Qualität von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellte Leitung und den Zugang abgerufen werden. Um dem Jugendschutz Rechnung zu tragen, wird eine geeignete Filtersoftware eingesetzt.

Die Internetnutzung geschieht auf eigenes Risiko. Die Stadt- und Schulbücherei Gunzenhausen übernimmt keine Garantie, dass der Internet-Zugang zu jeder Zeit gewährleistet ist. Sie übernimmt keine Haftung für technische Probleme, nicht ordnungsgemäße Datenübermittlung oder Nicht-Erreichen des Servers sowie Verlust, Veränderungen oder Beschädigungen der in den Zugangsgeräten gespeicherten Daten. Sie trägt nicht die Verantwortung für Folgen, die durch Aktivitäten der Nutzer im Internet entstehen, z.B. finanzielle Verpflichtungen durch Bestellungen oder die Nutzung kostenpflichtiger Dienste.

Die Bücherei kann zur Abweisung von Schadensersatzforderungen und Haftungsansprüchen die Datenschutzrechte der Nutzer, soweit sie sich auf die Benutzung der Bücherei beziehen, einschränken.

5. Informationen zum Datenschutz in der Stadt- und Schulbücherei

Die Angabe von Name und Büchereiausweisnummer erfolgt zum Zwecke um Einhaltung der Benutzungsordnung. Die Daten werden an Dritte nicht weitergegeben. Die Speicherung der Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht.

Stand: 04.01.2023