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3G bringt bei uns Zugangskontrolle, aber auch mehr Aufenthaltsqualität

Die aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat für die Bibliotheken in Bayern einige Änderungen gebracht:

So fällt die bisherige Besucherzählung weg, dafür gilt die 3G-Regel. Dies bedeutet, dass nur Geimpfte, Genesene oder Getestete sich in den Büchereiräumen aufhalten können. Dazu sollte beim Betreten der Bücherei ein Nachweis bereitgehalten werden.

Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. Kinder aus Kindertagesstätten und Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, müssen keinen Testnachweis vorlegen. 

In den Büchereiräumen können wir die Aufenthaltsqualität verbessern und der Lesesaal kann wieder genutzt werden. Allerdings können wir nur Einzelplätze mit einem Abstand von 1,5 Metern oder einer Abgrenzung zu den benachbarten Plätzen anbieten. Weiter können nun auch wieder mehr Internet-Arbeitsplätze mit einer Nutzungszeit von einer Stunde angeboten werden.

Derzeit besteht auch während der Öffnungszeiten die Möglichkeit, Medien in den Rückgabekasten vor der Eingangstür einzuwerfen.

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