Gebührensatzung
§ 1 - Gebührenerhebung
Die Stadt Gunzenhausen erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für den Betrieb der Stadt- und Schulbücherei Benutzungsgebühren nach den folgenden Bestimmungen.
§ 2 - Gebührentatbestand, Entstehen der Gebührenschuld
(1) Die Gebühr wird für die Inanspruchnahme von Leistungen der Stadt- und Schulbücherei erhoben.
(2) Die Gebührenschuld entsteht mit dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung der Stadt- und Schulbücherei.
§ 3 - Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist, wer die Leistung der Stadt- und Schulbücherei in Anspruch nimmt. Bei minderjährigen Nutzern ist Gebührenschuldner, wer zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld die elterliche Sorge ausübt (§§ 1626 ff BGB). Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
§ 4 - Gebührenmaßstab
Die Gebühr bestimmt sich nach der Art der Inanspruchnahme von Leistungen der Stadt- und Schulbücherei.
§ 5 - Gebührenhöhe
Die Gebühr beträgt für
1. Allgemeine Büchereileistungen |
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a) |
Änderung des Leseausweises nach erfolgter Adressenermittlung aufgrund eines nicht mitgeteilten Wohnungswechsels |
2,50 € |
b) |
Ersatzausstellung eines verlorenen Leseausweises |
2,50 € |
c) |
Ausgabe von Medien ohne Vorlage des Leseausweises |
1,00 € |
d) |
Überschreitung der Leihfrist ohne vorherige Genehmigung für jede volle Woche der Überschreitung |
1,00 € pro Medium |
e) |
Beschaffung von Medien über den Fernleihverkehr |
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ea) pro Medium |
3,00 € |
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eb) bei Schülern, wenn ein Nachweis über eine Facharbeit erbracht wird |
2,00 € |
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ec) bei Kopien (soweit nicht direkte Rechnungsstellung vom Verleiher an den Entleiher erfolgt) |
1,50 € |
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f) |
Beschädigung oder Verlust eines EDV-Etiketts auf der Rückseite eines Mediums |
2,50 € |
g) |
Beschaffung eines neuen Mediums nach Beschädigung oder Verlust (zusätzlich zu den Kosten der Wiederbeschaffung nach § 10 Abs. 2 der Satzung für die Stadt- und Schulbücherei Gunzenhausen) |
10 v.H. des Wiederbeschaffungspreises, mindestens jedoch 2,50 € |
2. Büchereileistungen für die Betreuung der Schulen |
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a) |
Ausleihen von Bücherkisten |
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aa) Grundgebühr |
10,00 € |
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ab) zusätzlich für jedes Buch |
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für bis zu 3 Monaten Ausleihzeit |
0,50 € |
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für jeden weiteren vollen Monat |
0,20 € |
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b) |
Ausleihen von Ganzschriften |
5,00 € |
c) |
Ausleihen von Medienkisten |
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Gebühr für bis zu 6 Wochen Ausleihzeit |
0,50 € pro Medium, höchstens jedoch 15,00 € |
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für jede weitere volle Woche |
2,00 € |
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d) |
Klassenbesuche in der Bücherei |
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da) Einfache Führungen |
Gebührenfrei |
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db) Erlebnisführungen |
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für die 1. Schulstunde (45 Minuten) |
20,00 € |
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für jede weitere Schulstunde |
12,50 € |
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e) |
Projektausstellungen in der Schule |
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für den Auf- und Abbau sowie für Führungen durch Personal der Stadt- und Schulbücherei |
20,00 € pro Stunde |
Soweit sich die Gebührenhöhe nach Stundensätzen bemißt (Buchstaben d und e) wird je angefangene Viertelstunde im Falle des Buchstaben d) ein Drittel und im Falle des Buchstaben e) ein Viertel des jeweiligen Stundensatzes berechnet. Centbeträge werden dabei auf volle Euro-Beträge abgerundet.
§ 6 - Auslagen
Die Erhebung zusätzlicher Auslagen insbesondere
a) für den Versand der Mahnungen bei nicht rechtzeitiger Rückgabe der ausgeliehenen Medien und
b) für die postalische Benachrichtigung bei Medienvorbestellungen
richtet sich nach Art. 13 Kostengesetz (KG) in Verbindung mit der Kostensatzung der Stadt Gunzenhausen.
§ 7 - Fälligkeit
(1) Die Gebühren nach § 5 Ziffer 1 sowie die Auslagen werden mit Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung sofort zur Zahlung fällig.
(2) Die Gebühren nach § 5 Ziffer 2 werden 14 Tage nach Zustellung des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig.
§ 8 - Inkrafttreten
Diese Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.